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Fristverlängerung für die TSE - mit Auflagen

15 Bundesländer haben die Frist zur Implementierung der TSE bis zum 31. März 2021 verlängert. Tätig werden müssen Händler jetzt trotzdem.

Vorgesehen war, dass alle elektronischen Kassensysteme in Deutschland bis zum 30. September 2020 mit einer zertifzierten technische Sicherungseinrichtung (TSE) ausgestattet sein müssen. Während es inzwischen eine zertifzierte Hardware gibt, wartet die Cloud-Lösung weiterhin auf Zertifzierung. Hinzu kommt: Die Corona-Krise sowie die Senkung der Mehrwertsteuer haben für den Handel zusätzliche Hürden geschaffen.

 

Nun haben fast alle Bundesländer, ausgenommen Bremen, die Frist bis zum 31. März 2021 verlängert. Allerdings gibt es Auflagen. So müssen Händler nachweisen, dass sie bis zum 30. September 2020, in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen sogar bis zum 31. August 2020, eine TSE bestellt bzw. den Einbau bereits verbindlich in Auftrag gegeben haben. Nicht beanstandet wird eine fehlende TSE zudem, wenn die Nutzung einer Cloud-basierten TSE vorgesehen, diese aber nachweislich noch nicht verfügbar ist.

 

Beachten Sie: Die Bestimmungen unterscheiden sich nach Bundesland. Eine Übersicht unseres Partners fiskaly finden Sie über den untenstehenden Link.

 

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