Technische Sicherungseinrichtung (TSE)
Begriff | Definition |
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Technische Sicherungseinrichtung (TSE) | Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) fordert eine technische Sicherungseinrichtung (TSE), mit der nachträgliche Manipulationen an elektronischen Kassensystemen erschwert werden sollen. Die TSE besteht aus:
Finanzbehörden können die gespeicherten Daten anfordern und überprüfen. Hersteller müssen ihre TSE beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizieren lassen.
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