Kassensicherungsverordnung (KassenSichV)
Begriff | Definition |
---|---|
Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) | Die Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr — kurz: Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) — präzisiert die Anforderungen des § 146a der Abgabenverordnung (AO) aus dem Jahr 2016. Die KassenSichV legt folgende Punkte fest:
Die Kassensicherungsverordnung wurde am 26. September 2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und gilt ab dem 1. Januar 2020. Allerdings gilt bis zum 30. September 2020 eine Nichtbeanstandungsfrist. Spätestens bis zu diesem Zeitpunkt müssen dann aber alle Kassen-, Abrechnungs-, Sicherungs- und Aufzeichnungssysteme gesetzeskonform umgestellt sein. Kassen müssen etwa über eine sogenannte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen. Ziel der Kassensicherungsverordnung ist, Manipulation an Registrierkassen zu verhindern.
Lesen Sie mehr zur Fiskalisierung von Kassensystemen und den Anforderungen der Kassensicherungsverordnung. |