"Digital Jetzt" - Für die Digitalisierung des Mittelstandes 

Für die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens spielen digitale Technologien und Know-how eine wesentliche Rolle. Damit der Mittelstand die wirtschaftlichen Potenziale der Digitalisierung ausschöpfen kann, unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit dem Programm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“.

Digitalisierung mit der REMIRA Instore App

Mit der REMIRA Instore App können Sie Ihr stationäres Geschäft digitalisieren, denn damit lassen sich diverse Filialprozesse per Tablet oder Smartphone steuern. So können Sie zum Beispiel Wareneingänge schnell und komplett digital erfassen, Umlagerungen durchführen, Preisänderungen an Ihrem Sortiment vornehmen, die Inventur erledigen und Omnichannel-Services für Ihre Kunden abbilden.Gerne stellen wir Ihnen die App im Detail vor und unterstützen Sie bei der Beantragung der Investitionsförderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), „Digital Jetzt“, mit der Sie bis zu 50.000 Euro für die Digitalisierung Ihres Geschäftsmodells erhalten können.

REMIRA-Instore-App Neu

Wer kann die Förderung beantragen?

Mittelständische Unternehmen

  • aus allen Branchen
  • mit 3 bis 499 Beschäftigten,

die entsprechende Digitalisierungsvorhaben planen, zum Beispiel Investitionen in Soft-/Hardware und/oder in die Mitarbeiterqualifizierung.

Was wird gefördert?

Beispiele für förderfähige „Investition in digitale Technologien“:

  • Investitionen in Soft- und Hardware, insbesondere für die interne und externe Vernetzung des Unternehmens
  • Digitale Technologien
  • Online-Shop
  • IT-Sicherheit
  • Datenschutz
  • Cloud-Anwendungen

Wie hoch ist die Förderung?

Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro pro Unternehmen, bei Investitionen von Wertschöpfungsketten und/oder -netzwerken kann sie bis zu 100.000 Euro pro Unternehmen betragen. Die minimale Fördersumme beträgt 17.000 Euro. Der Förderzuschuss bemisst sich anteilig an den Investitionskosten des Unternehmens. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die Unternehmen haben in der Regel 12 Monate Zeit, ihr gefördertes Digitalisierungsprojekt umzusetzen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach erfolgreicher Verwendungsnachweisprüfung.

Bis 50 Beschäftigte

bis zu 50 %

Bis zu 250 Beschäftigte

bis zu 45 %

Bis zu 499 Beschäftigte

bis zu 40 %

Bedingungen für eine erhöhte Förderquote

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Förderquote erhöht werden, und zwar:

  • Wenn mehrere Unternehmen innerhalb einer Wertschöpfungskette bzw. eines -netzwerks arbeitsteilig miteinander kooperieren und gleichzeitig in Digitalisierung investieren – z. B. in unternehmensübergreifende IT-Geschäftskonzepte. Da mit der Digitalisierung die Beziehungen zu Lieferanten, Auftraggebern und Kunden effizienter gestaltet werden können, sollen die Vernetzung und das Denken in Netzwerken besonders unterstützt werden (+ 5 Prozentpunkte).
  • Investitionen im Bereich IT-Sicherheit, inklusive Datenschutz (+ 5 Prozentpunkte).
  • Investitionen in strukturschwachen Regionen (+ 10 Prozentpunkte).

Wenn Sie alle der drei genannten Punkte erfüllen, steigt die Förderquote um insgesamt 20 Prozentpunkte.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Förderbescheides?

Im Moment geht das BMWK von einer Bearbeitungszeit von in der Regel mindestens 6 bis 8 Wochen aus. Dies kann aber abhängig von der Nachfrage variieren.

Wann kann mit dem Projekt begonnen werden?

Förderfähig sind nur Vorhaben, die noch nicht begonnen wurden. Das Vorhaben gilt als begonnen, wenn bereits eine rechtsverbindliche Bestellung getätigt oder ein Auftrag zur Erbringung einer Dienstleistung erteilt wurde (ggfs. auch nur mündlich).

Nach Erhalt des Förderbescheides kann das Projekt umgesetzt werden.
Die Anträge werden nach der Reihenfolge der Antragstellung – Eingang des rechtsverbindlich unterschriebenen Antragsblatts (postalisch oder elektronisch) beim Projektträger – bearbeitet und beschieden.

Welche Voraussetzungen müssen Sie für eine Förderung erfüllen?

Ihr Unternehmen befindet sich in Deutschland und hat 3 - 499 Mitarbeitende.

Ihre De-minimis-Förderung der letzten 3 Jahre lag nicht über 200.000 Euro.

Sie haben zum Zeitpunkt der Antragstellung/Bewilligung noch nicht mit dem Digitalisierungs-vorhaben begonnen.

Welche Informationen müssen eingereicht werden?

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das elektronische Antragsformular. Notwendige Unterlagen bzw. Anlagen werden ausschließlich elektronisch hochgeladen. Das Antragstool führt Sie sicher durch die folgenden Themenblöcke:

  • Registrierung
  • Unternehmensdaten (u. a. Kontaktdaten, Zahl der Mitarbeitenden, Besitz- und Beteiligungsverhältnisse), Informationen zu bisherigen Förderungen (De-minimis-Bescheinigung),
  • Kontaktdaten des Antragstellenden (Projektleitung / bevollmächtigte Person; Geschäftsführung)
  • Digitalisierungsplan
  • Finanzierungsplan (Angebot(e) externer Anbieter / Dienstleister und somit u.a. Name des externen Anbieters, Bezeichnung der Investitionsgegenstände / -leistungen, Höhe der Ausgaben)
REMIRA Supply Chain Management Blog  - @zorandim75  - stock.adobe.com

Gerne besprechen wir mit Ihnen die Fördermöglichkeiten im Rahmen des Förderprogramms "Digital jetzt".

Füllen Sie einfach das nebenstehende Formular aus - wir werden uns umgehend bei Ihnen melden!